Die Mitarbeiter:innen in der Zeitarbeit haben einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, dieser ist der Arbeitgeber. Die Arbeitsleistung erbringen die Mitarbeiter:innen in der Zeitarbeit bei einem Einsatzunternehmen (Kunde des Personaldienstleisters).
Im Unterschied dazu, werden bei der Personalvermittlung, im Auftrag eines Kunden des Personaldienstleisters, geeignete Kandidat:innen für die Besetzung offener Stellen gesucht. Diese werden direkt vom Kunden eingestellt.
Die Kosten der Personalvermittlung trägt das beauftragende Unternehmen. Für die Bewerber:innen/Kandidat:innen entstehen keine Kosten.
Wir. Natürlich immer in enger Absprache mit Ihnen. Sie bekommen von uns alle erdenkliche Hilfe bis zum Vertragsabschluß
Wir sind verschwiegen! Laut DSGVO dürfen wir keine Daten von Ihnen an Dritte weitergeben und das machen wir auch erst, wenn Sie es uns ausdrücklich erlauben.
Nein. Wir sind flexibel und sehr kreativ in dem, was wir tun.